NUTZUNGSVEREINBARUNG 2027

– zur saisonalen Nutzung eines kleinen, Familien- oder Mini-Gemüsegartens –

 

  1. Dein Gartenstück, Nutzungsumfang und -bedingungen
  • Du wählst zwischen einem kleinen Gartenstück (ca. 20 qm), einem großen Gartenstück (ca. 45 qm) und einem Familien-Gartenstück (ca. 90 qm).
  • Zum Umfang des Mietgartens gehörten ca. 20 Gemüsesorten bei kleinen und Familien Gemüsegärten bzw. ca. 8 Gemüsesorten bei Minigärten. Sie sind als Saatgut oder Jungpflanzen zum Saisonstart bereits eingebracht sind oder werden dir bei der Übernahme ausgehändigt. Es kann sein, dass du einzelne Kulturen aus dem Anbauplan selbst säen oder pflanzen musst. Das sagen wir dir spätestens bei der Gartenübernahme.
  • Den finalen Anbauplan mit den eingebrachten Gemüsekulturen erhältst du bei oder kurz nach Übernahme deines Gartens.
  • Nicht erlaubt ist der Anbau, die Pflege und die Ernte von giftigen, illegalen oder halluzinogenen Pflanzen, Kräutern und Pilzen. Ausdrücklich untersagt ist auch der Anbau von Cannabis. Ein Verstoß berechtigt uns zur fristlosen Kündigung ohne vorherige Abmahnung.
  • Nicht erlaubt ist außerdem der Anbau von Amaranth, Topinambur und Erdmandel. Diese Arten samen stark aus oder bilden Ausläufer und bleiben dem Landwirt über Jahre in der Fläche. Alle Minzsorten dürfen ausschließlich im Topf gepflanzt werden. Zum Saisonende nimmst du sie samt Topf wieder mit nach Hause.

 

  1. Nutzungsdauer, Übernahme und Rückgabetermin
  • Deine Saison beginnt witterungsabhängig zwischen dem 10. April und dem 31. Mai und endet zwischen dem 10. Oktober und dem 30. November. Die genauen Termine für Übernahme und Rückgabe teilen wir dir spätestens vier Wochen vorher per E-Mail mit. Verschiebt sich der Saisonstart witterungsbedingt nach hinten, verschiebt sich das Saisonende entsprechend.
  • Du oder eine von dir benannte Vertretung erscheint zum Start der Gartensaison, um deinen Garten und gegebenenfalls dazugebuchte Kulturschutznetze oder noch nicht eingebrachte Kulturen in Empfang zu nehmen.
  • Mit der Rückgabe deines Gartens endet das Vertragsverhältnis automatisch.
  • Ein Einstieg während der laufenden Saison ist je nach Verfügbarkeit möglich. Der Saisonbeitrag entspricht in diesem Fall dem einer ganzen Saison; eine Preisreduktion erfolgt nicht.
  1. Wasser, Bewässerung und Gartengeräte
  • Wir stellen eine Grundversorgung mit Wasser zur Bewässerung bereit. Wasser ist knapp: geh bitte sparsam damit um und halte dich an die Gießempfehlungen von meine ernte und dem Landwirt.
  • Kurzfristige Unterbrechungen der Wasserversorgung, etwa durch Reparaturen, behördliche Beschränkungen bei Trockenheit, gehören zum Betrieb einer landwirtschaftlichen Fläche und berechtigen nicht zur Minderung.
  • Ein Grundsortiment an Gartengeräten steht dir zur Pflege deines Gartens zur Verfügung. Bitte bring die Geräte sauber an ihren vorgesehenen Platz zurück. Geräte, die dir oder einer von dir mitgebrachte Person kaputt gehen, ersetzt du und stellst ein neues Gartengerät für die Gemeinschaft zur Verfügung. Normale Abnutzung und Verschleiß gehen zu unseren Lasten.

       4. Deine Pflegepflichten und Verhalten auf & an der Fläche

  • Während der Saison bist du für die Pflege deines Gartens verantwortlich: jäten, hacken, gießen, ernten. Dein Garten und der dazugehörige Weg sind von Unkraut und Schädlingen freizuhalten. Gemeinschaftsflächen und Trampelpfade zwischen den Gärten hältst du frei von Gegenständen.
  • Abfälle, Restmüll, Plastik, auch kompostierbares Plastik und Ähnliches, nimmst du mit nach Hause. Organisches Material wie Pflanzenreste und Unkraut kannst du in deinem eigenen Garten zwischen den Reihen liegen lassen.
  • Kommst du deinen Pflichten nicht nach und steht das Unkraut im Gartenstück mindestens kniehoch und / oder ist die Parzelle flächendeckend verunkrautet und / oder beginnt das Unkraut zu blühen, ist meine ernte berechtigt, das Gartenstück anderweitig zu vergeben, die Parzelle umzupflügen oder zu mähen. Eine Rückerstattung des Saisonbeitrags erfolgt nicht.
  • Kinder sind herzlich willkommen. Bitte beaufsichtige sie, auf und um die Fläche gibt es landwirtschaftliche Maschinen, Wasserstellen und Zäune.
  • Grillen oder offenes Feuer sind auf der gesamten Fläche nicht gestattet.
  • Freilaufende Hunde sind auf der gesamten Fläche nicht erlaubt. Wenn du einen Hund mitbringst, führe ihn an der kurzen Leine oder binde ihn an einer geeigneten Stelle an.
  • Bitte parke ausschließlich auf den ausgewiesenen Flächen. Zufahrten, Feldwege und Wendeplätze müssen jederzeit frei bleiben, der landwirtschaftliche Betrieb muss mit großen Maschinen durchkommen.
  • Bitte betritt nur deinen eigenen Garten, die Wege und die Gemeinschaftsflächen. Fremde Gärten zu betreten, ist nicht erlaubt, auch dann nicht, wenn ein Garten offensichtlich ungepflegt aussieht.

      5. Aufbauten, Dünger, Pflanzenschutz und Schutz des Grundwassers

  • Bauliche Maßnahmen sowie Aufbauten von mehr als zwei Metern Höhe sind nicht erlaubt.
  • Sonstige Aufbauten unter zwei Metern Höhe, zum Beispiel Tomatenunterstände, befestigst du sicher und windfest. Sie dürfen nur in deinem eigenen Garten stehen, nicht auf Wegen oder Trampelpfaden und sind zum Saisonende zu entfernen. Wenn Nachbargärten durch deine Gegenstände oder Aufbauten benachteiligt werden, etwa durch Schattenwurf, baust du sie nach unserer Aufforderung ab und entfernst sie.
  • Auf leichtlöslichen Mineraldünger sowie auf chemisch-synthetische Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel verzichtest du. Wenn du unsicher bist, ob du ein Mittel verwenden darfst, hol dir vorher unsere Freigabe in Textform (z. B. per E-Mail).
  • Wenn der Landwirt aufgrund eines Schädlings- oder Krankheitsbefalls Maßnahmen für notwendig hält, teilen wir dir das per E-Mail mit.
  • Dir sind alle Maßnahmen untersagt, die das Grundwasser über Bodenverunreinigungen oder auf andere Weise oder die den Gärten dienende Brunnenanlage beeinträchtigen können; auf § 89 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) wird verwiesen. Soweit du eine solche Beeinträchtigung zu vertreten hast, stellst du meine ernte von Ansprüchen Dritter frei, die darauf beruhen. Entsprechendes gilt, wenn Stoffe aus einer von dir betriebenen Anlage im Sinne des § 89 Absatz 2 WHG in das Grundwasser gelangt sind und dessen Beschaffenheit nachteilig verändert haben. Ist trotz aller Vorsicht eine Gefährdung des Grundwassers zu besorgen, nimm bitte unverzüglich Kontakt mit der zuständigen Umweltbehörde auf und informiere uns.

      6. Zutritt zur Fläche und Weitergabe an Dritte

  • meine ernte und der bewirtschaftende Landwirt dürfen die Fläche einschließlich der einzelnen Gärten betreten, um sie zu kontrollieren, Gemeinschaftsflächen zu pflegen oder notwendige Maßnahmen bei Schädlings- oder Krankheitsbefall durchzuführen.
  • Du darfst deinen Garten auch Dritten zur Nutzung überlassen, solange sie sich an diese Nutzungsvereinbarung halten, wir die Kontaktdaten der Person erhalten haben und diese uns die AGB und diese Nutzungsvereinbarung in Textform bestätigt hat. Bevor du uns die Kontaktdaten einer anderen Person übermittelst, informiere sie bitte darüber

      7. Haftung und Ernterisiko

  • Dein Gemüsegarten ist ein Naturprodukt. meine ernte schuldet die Bereitstellung und ordnungsgemäße Vorbereitung der Fläche, nicht einen bestimmten Ernteerfolg. Wir haften daher nicht für Ernteausfälle oder Ernteminderungen durch Diebstahl, Wildfraß, ungünstige Witterung, Pflanzenkrankheiten, Schädlingsbefall, höhere Gewalt oder Umstände aus deinem Verantwortungsbereich, soweit wir diese nicht zu vertreten haben.
  • Im Übrigen haften wir uneingeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei arglistig verschwiegenen Mängeln sowie nach dem Produkthaftungsgesetz. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung dieses Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung du regelmäßig vertrauen darfst, ist unsere Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine weitergehende Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
  • Für Gegenstände, die du mitbringst oder auf der Fläche zurücklässt, übernehmen wir im Rahmen der vorstehenden Regelung keine Obhut. Sie verbleiben auf deine eigene Gefahr.

      8. Laufzeit und Kündigung, Rückgabe deines Gartens

  • Wenn du deinen Garten aus persönlichen Gründen nicht weiter nutzen kannst, sprich uns bitte an.
  • Zum Ende der Saison gibst du deinen Garten in ordnungsgemäßem Zustand zurück: frei von festen Einbauten wie Rankhilfen, Tomatenhäusern und Sitzgelegenheiten und frei von Gegenständen wie Plastiktöpfen, Gartendekoration, Etiketten und Schnüren. Pflanzgut und abgeerntetes organisches Material darf auf der Fläche bleiben.
  • Lässt du Gegenstände zurück, dürfen wir sie auf deine Kosten entfernen und entsorgen und stellen dir die Kosten in Rechnung
  • Ergänzend zu dieser Nutzungsvereinbarung gelten die AGB von meine ernte.

An Standorten auf ökologisch zertifizierten Flächen in Stuttgart und Essen gilt zusätzlich:

  • Jungpflanzen und Saatgut stammen aus ökologischer Erzeugung. Wenn du nachsäst oder nachpflanzt, muss auch dein eigenes Saatgut und Pflanzgut aus ökologischer Erzeugung stammen. Nicht ökologisches Saatgut und nicht ökologische Jungpflanzen dürfen an diesen Standorten nicht verwendet werden, damit die Richtlinien des Anbauverbands eingehalten bleiben.
  • Die Verordnung (EU) 2018/848 über die ökologische/biologische Produktion ist einzuhalten. Das bedeutet insbesondere: kein leichtlöslicher Mineraldünger und keine chemisch-synthetischen Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel. Darüber hinaus gelten die Regeln des Anbauverbands, dem der bewirtschaftende Betrieb angehört.

Wir wünschen dir viel Spaß und Freude in und mit deinem Gemüsegarten.

Auf eine gute Saison! Dein meine ernte Team

Stand September 2026